(1) Für die Betreuung von
1. Terrassenbädern, Hallenbädern und Saunen,
2. Hobbyräumen, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen
gebührt ein monatliches Pauschale, dessen Höhe nach der tatsächlichen Arbeitsleistung unter Zugrundelegung eines Stundenlohnes von 17,53 € für die Arbeitsleistung nach Z 1 und von 10,68 € für die Arbeitsleistung nach Z 2 zu errechnen ist (Sonn- und Feiertagszuschlag 100%).
(2) Wird von der Betreuerin bzw. vom Betreuer ein Inkasso für die Benützung der Einrichtungen durchgeführt, so gebührt außerdem ein Entgelt von 5% der einkassierten Summe.
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