Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Meldeverordnung ZABIL-DL 1/2012 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs vom 12. September 2012 (verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 186 vom 25. September 2012) außer Kraft. Sie ist letztmalig auf quartalsweise und monatliche Meldungen anzuwenden, deren Meldeperiode am 31. Dezember 2021 endet und auf jährliche Meldungen, deren Meldeperiode am 31. Dezember 2020 endet.
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