§ 36 Meldegrenze — Meldeverordnung ZABIL-DL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs
Gliederung
2. Hauptstück Erhebungen
8. Abschnitt Meldung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen im volkswirtschaftlichen Sektor Versicherungsgesellschaften betreffend die Gruppen 65.1 und 65.2 der ÖNACE 2025 bzw. Versicherungsunternehmen gemäß dem Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 – Quartalsweise Meldung
§ 36 Meldegrenze
Rückverweise
Die Meldegrenze beträgt 20 000 000 EUR für die Summe sämtlicher Erlöse und Aufwendungen aus grenzüberschreitenden Versicherungsdienstleistungen („Eigengeschäft“ gemäß 5. Abschnitt).
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