§ 36 Meldegrenze — Meldeverordnung ZABIL-DL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs
Die Meldegrenze beträgt 20 000 000 EUR für die Summe sämtlicher Erlöse und Aufwendungen aus grenzüberschreitenden Versicherungsdienstleistungen („Eigengeschäft“ gemäß 5. Abschnitt).
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