§ 2 Meldegegenstand — Meldeverordnung ZABIL-DL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs
Rückverweise
Gegenstand der Meldung sind Daten gemäß dem 2. Hauptstück und der Anlage zur gegenständlichen Verordnung betreffend grenzüberschreitende Leistungen und Übertragungen, im Folgenden zusammengefasst als „grenzüberschreitende Dienstleistungen“.
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