§ 19 Meldegrenze — Meldeverordnung ZABIL-DL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs
Die Meldegrenze beträgt 10 000 000 EUR für die Summe der Provisionserträge und Provisionsaufwendungen aus dem Dienstleistungsgeschäft (laut Erfolgsausweis gemäß der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung, BGBl. II Nr. 63/2011 idgF) in dem, der Meldeperiode vorangegangenen Kalenderjahr.
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