§ 19 Meldegrenze — Meldeverordnung ZABIL-DL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs
Die Meldegrenze beträgt 10 000 000 EUR für die Summe der Provisionserträge und Provisionsaufwendungen aus dem Dienstleistungsgeschäft definiert im Erfolgsausweis gemäß der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung, BGBl. II Nr. 471/2006 in der jeweils geltenden Fassung.
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