Die Meldegrenze beträgt 10 000 000 EUR für die Summe der Provisionserträge und Provisionsaufwendungen aus dem Dienstleistungsgeschäft (laut Erfolgsausweis gemäß der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung, BGBl. II Nr. 63/2011 idgF) in dem, der Meldeperiode vorangegangenen Kalenderjahr.
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