§ 14 Meldegrenze — Meldeverordnung ZABIL-DL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs
Rückverweise
Die Meldegrenze beträgt für Gesamterlöse aus Dienstleistungs-Exporten bzw. Gesamtaufwendungen für Dienstleistungs-Importe jeweils 5 000 000 EUR.
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