§ 11 Meldungslegung — Meldeverordnung ZABIL-DL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs
Die Meldungen sind an die von der OeNB beauftragte Bundesanstalt Statistik Österreich zu erstatten.
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