BundesrechtVerordnungenFestsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich§ 15

§ 15Entlohnung

In Kraft bis 31. Dezember 2022
Up-to-date

(1) Zur Berechnung der Entlohnung für die nachstehenden Tätigkeiten in Abs. 3 wird jeweils der Multiplikator mal Rechenfaktor mal Einstufungsgruppe herangezogen. Das Ergebnis dient zur Lohnfindung, nicht aber der Ermittlung der Arbeitszeit.

(2) Das jährliche Entgelt für vereinbarte Gehsteig- bzw. Grünflächenbetreuung ist auf 12 Monatsbeträge aufzuteilen und monatlich auszuzahlen.

(3) Tätigkeiten mit Berechnungswerten:

Multiplikator Rechenfaktor pro Monat Einstufungsgruppe
1x wöchentlich Kehren Waschen des Stiegenhauses und der Gänge pro Bestandseinheit 0,38 1
1x wöchentlich Kehren des Stiegenhauses und der Gänge pro Bestandseinheit 0,15 1
Staubfreihalten des Stiegenhauses und der Gänge nach Bedarf pro Bestandseinheit 0,13 1
Staubfreihalten von Türen nach Bedarf pro Bestandseinheit 0,13 1
monatliches Kehren der Kellergänge pro Bestandseinheit 0,08 1
monatl. Reinhalten diverser Abstellräume pro Bestandseinheit 0,03 1
monatliches Kehren des Dachbodens pro Bestandseinheit 0,03 1
wöchentlich Aufzugskabine reinigen pro Bestandseinheit 0,20 1
monatliche Waschküchenreinigung pro Bestandseinheit 0,08 1
Stiegenhauszuschlag ab dem zweiten Stiegenhaus pro Stiegenhaus 0,33 1
Zuschlag bei Räumlichkeiten mit Kundenverkehr, die durch das Stiegenhaus betreten werden müssen pro Stiegenhaus 2,5 1
Betreuung und monatliche Reinigung (händisch) von Tief- und Palettengaragen pro Stellplatz 0,5 2
Betreuung und monatliche Reinigung (maschinell) von Tief- und Palettengaragen pro Stellplatz 0,25 2
Kontrolle und/oder Beaufsichtigungstätigkeiten pro Bestandseinheit 0,4 2
Kleinreparaturen nach Bedarf pro Bestandseinheit 0,03 3
wöchentliche Aufzugsbetreuung pro Bestandseinheit 0,15 3
monatliche Aufzugsbetreuung pro Bestandseinheit 0,10 3
Waschküchenbetreuung inklusive Waschmaschinen und Trockner pro Bestandseinheit 0,03 2
Gehsteigbetreuung nach Bedarf von 16.10. bis 15.4. für die ersten 300 m 2 pro m 2 0,10 2
Gehsteigbetreuung nach Bedarf von 16.10. bis 15.4. für die weiteren 301 m 2 bis 1 100 m 2 pro m 2 0,07 2
Gehsteigbetreuung nach Bedarf von 16.10. bis 15.4. für die darüber hinaus gehenden m 2 pro m 2 0,03 2
Gehsteigbetreuung nach Bedarf von 16.4. bis 15.10. pro m 2 0,02 2
Fenster reinigen 2x jährlich inkl. Fensterstock pro m 2 zu reinigender Fensterflügelfläche 0,16 1
für jede weitere Fensterreinigung inkl. Fensterstock pro m 2 zu reinigender Fensterflügelfläche 0,05 1
Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Reinigung und Bewässerung) für die ersten 500 m 2 pro m 2 0,05 2
Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Reinigung und Bewässerung) für die weiteren 501 m 2 bis 4 000 m 2 pro m 2 0,03 2
Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Reinigung und Bewässerung) für die darüber hinaus gehenden m 2 pro m 2 0,02 2
Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Mähen und Schnittgutentfernen) für die ersten 500 m 2 pro m 2 0,10 2
Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Mähen und Schnittgutentfernen) für die weiteren 501 m 2 bis 4 000 m 2 pro m 2 0,05 2
Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Mähen und Schnittgutentfernen) für die darüber hinaus gehenden m 2 pro m 2 0,03 2

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