§ 5 Personenbezogene Bezeichnungen — Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz
Rückverweise
Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung beziehen sich auf alle Geschlechtsformen in gleicher Weise.
…an Schadenersatz und die Feststellung der Haftung des Beklagten für sämtliche zukünftige Folgen. [4] Der Beklagte bestritt eine mangelnde Aufklärung der Klägerin und beantragte Klagsabweisung. [5] Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Der Beklagte habe die Klägerin zwar nicht über jenes Risiko aufgeklärt, das sich bei ihr letztlich verwirklichte. Da sich…