BundesrechtVerordnungenAufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2020)

Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2020)

In Kraft seit 29. Oktober 2021
Up-to-date

Art. 1

Für das Kalenderjahr 2020 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Rentnerinnen und Rentner) auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt:

Österreichische Gesundheitskasse 99,95057
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau 0,04943