BundesrechtVerordnungen70. Nachtrag zum Arzneibuch

70. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 28. September 2021
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, zehnte Ausgabe 2020, Nachtrag 10.2, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des ersten Nachtrags zur zehnten Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2020, Nachtrag 10.1 sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, zehnte Ausgabe 2020, Nachtrag 10.2 ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.