§ 17 Verweise auf Bundesgesetze — IKT-Schulverordnung
Gliederung
6. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 17 Verweise auf Bundesgesetze
Rückverweise
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.
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