BundesrechtVerordnungenKonditorei (Zuckerbäckerei)-Ausbildungsordnung§ 8

§ 8Praktische Prüfung

In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date

Die praktische Prüfung gliedert sich in die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch.

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