§ 7 Praktische Prüfung — Drogist/Drogistin-Ausbildungsordnung
Rückverweise
Die praktische Prüfung gliedert sich in die Gegenstände Arzneimittel und Chemikalien, Gesundheit, Ernährung und Kosmetik, Verkaufs- und Beratungsgespräch sowie Organisation der betrieblichen Leistung.
Keine Ergebnisse gefunden