68. Nachtrag zum Arzneibuch
Vorwort
§ 1
Die deutschsprachige Fassung der zehnten Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2020, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
§ 2
Die neunte Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2017, sowie die dazu erschienenen Nachträge 9.1 bis 9.8 sowie jene Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften der zehnten Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2020, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.