BundesrechtVerordnungen68. Nachtrag zum Arzneibuch

68. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 22. Juli 2021
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung der zehnten Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2020, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die neunte Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2017, sowie die dazu erschienenen Nachträge 9.1 bis 9.8 sowie jene Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften der zehnten Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2020, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.