BundesrechtVerordnungenHeimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter§ 4

§ 4Sonstige Ansprüche

In Kraft seit 01. Mai 2021
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Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration betragen jeweils vier Wochenlöhne, das sind 8%.

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