BundesrechtVerordnungenEinbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

In Kraft seit 01. Juli 2021
Up-to-date

§ 1

In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden einbezogen:

die Mitglieder des Vereins „Suchhundestaffel RESCUE-DOGS Austria“.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2021 in Kraft.