§ 2.
1. Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene
beim Bundesministerium für Arbeit unter Registerzahl KV 328/2021 hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 28. Mai 2021 kundgemacht,
2. Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
§§ 1 und 2
§ 17a
§ 31
§ 34 mit Ausnahme des letzten Absatzes
3. Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2021 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (§ 3 Abs. 1) ersetzt.
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