Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
§ 1. In die Zusatzversicherung in der Unfallversic
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2021 in Kr
Vorwort/Präambel
In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden einbezogen:
die Mitglieder des Vereins „Rettungshunde Graz“.
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft.