(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin über folgende berufliche Kompetenzen:
(2) Fachlicher Kompetenzbereich: Arbeiten im Bereich der Verpackungstechnik
Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin hat Verständnis für Prozesse der Packmittelherstellung und unterstützt bei der Arbeitsvorbereitung und Fertigungsplanung für die Produktion. Er/sie entwirft Packmittelmuster und fertigt sie zur Anschauung. Mithilfe berufsspezifischer Konstruktionssoftware (CAD) konstruiert er/sie Packmittel und stellt sie über einen Plotter her (CAM). Entwickelte Packmittelmuster stimmt er/sie mit der Druckvorstufe ab. Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin führt branchenspezifische Verfahrensschritte zur Packmittelherstellung und Veredelung von Packmitteln durch wie zB Drucken, Ritzen, Falzen und Prägen. Dazu bedient er/sie branchenspezifische Maschinen bzw. Apparate wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen.
Im Bereich der Wartung und Instandhaltung führt er/sie verschiedene Arbeiten durch, fertigt Ersatzteile an und führt Reparaturen an Stanz- und Ausbrechwerkzeugen durch. Er/sie erkennt Störungsursachen durch systematische Fehlersuche und behebt Störungen.
Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin führt Qualitätskontrollen und -prüfungen an betriebsspezifischen Produkten durch und dokumentiert Betriebsdaten und Arbeitsergebnisse. Er/Sie unterstützt beim betrieblichen Produktionsmanagement und überwacht und steuert branchenspezifische Prozesse bei der Herstellung von Packmitteln. Außerdem erkennt er/sie Prozessoptimierungen und setzt sie um.
(3) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für seine/ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen, Verletzungen oder persönlichen Übergriffen (insbesondere sexuelle Belästigung, Gewalt, Mobbing) situationsgerecht. Darüber hinaus agiert der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin nachhaltig und ressourcenschonend.
3. Digitales Arbeiten
Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für seine/ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).
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