Die Durchschnittskosten für den Krankentransport der Anspruchsberechtigten betragen jeweils
1. mit einem heereseigenen Kraftfahrzeug 2,10 € pro Kilometer und
2. mit einem heereseigenen Hubschrauber pro Flugstunde
a) für einen Primäreinzeltransport 5 613,10 € und
b) für einen Primärdoppeltransport 2 806,55 € pro Person.
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