BundesrechtVerordnungenTransparenzdatenbank – Mitteilungsverordnung für Haftungen und Fremdkapital

Transparenzdatenbank – Mitteilungsverordnung für Haftungen und Fremdkapital

In Kraft seit 29. Dezember 2020
Up-to-date

Art. 1

Leistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. e TDBG 2012 sind ab dem 1. Jänner 2021 mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht bezieht sich auf Leistungen, die ab diesem Zeitpunkt gewährt werden.