Meldepflichtig sind Inländer, die Direktinvestitionen im Ausland tätigen (aktive Direktinvestitionen), die das Ziel von Direktinvestitionen aus dem Ausland sind (passive Direktinvestitionen), die Anteile von unter 10% an ausländischen Einheiten im Ausland halten (aktiv gehaltene Anteile von unter 10%, ausgenommen Aktien), oder die das Ziel von Investitionen von unter 10% aus dem Ausland sind (passiv gehaltene Anteile von unter 10%, ausgenommen Aktien).
Keine Verweise gefunden
Rückverweise