§ 32 Meldegrenze — Meldeverordnung ZABIL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs
Eine Meldepflicht besteht, wenn die Summe aller Wertpapier-Eigenbestände, die nicht auf einem inländischen Depot zur Verwahrung oder Verwaltung liegen, einen Wert von 5.000.000 EUR bzw. einen Euro-Gegenwert in dieser Höhe erreicht oder überschreitet.