BundesrechtVerordnungenMeldeverordnung ZABIL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs§ 32

§ 32Meldegrenze

In Kraft seit 01. Januar 2022
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Eine Meldepflicht besteht, wenn die Summe aller Wertpapier-Eigenbestände, die nicht auf einem inländischen Depot zur Verwahrung oder Verwaltung liegen, einen Wert von 5.000.000 EUR bzw. einen Euro-Gegenwert in dieser Höhe erreicht oder überschreitet.

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