(1) Transaktionen (Zahlungsein- und -ausgänge): Die Meldung ist monatlich spätestens bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats zu legen. Der Meldestichtag ist der letzte Tag des Monats, in dem die Transaktionen (Zahlungsein- und -ausgänge) verbucht wurden.
(2) Bestände (Forderungen und Verpflichtungen): Die Meldung ist monatlich spätestens bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats zu legen. Der Meldestichtag ist der letzte Tag des jeweiligen Monats.
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