Die Meldung ist im Anlassfall spätestens bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats zu legen. Die Meldeperiode ist der Monat des wirtschaftlichen Übergangs bei Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogenen Transaktionen. Miet- und Pachtzahlungen sind monatlich über die gesamte Wirksamkeit des zugrundeliegenden Vertrages hinweg zu melden. Zahlungen für die Rechte zur Nutzung natürlicher Ressourcen sind mit dem Beginn des Nutzungsrechtes zu melden.
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