Zusätzliche Inhalte für Zwecke der Außenwirtschaftsstatistiken |
Folgende Meldepositionen sind bei Ausleihungen bzw. Einlagen zu melden: |
● Ausleihungen an internationale Organisationen |
○ mit den Laufzeiten bis 1 Jahr, hiervon täglich fällig, über 1 Jahr bis 5 Jahre, über 5 Jahre, |
○ sowie mit den Sonstigen Subpositionen Reverse Repos, überfällige Ausleihungen. |
● Reverse-Repos (Forderungen aus echten Pensionsgeschäften) Jeweils unter der Kategorie „Sonstige Subpositionen“ in den Blöcken „Ausleihungen an MFIs in EU-Mitgliedsländern“, „Ausleihungen an Nicht-MFIs in EU-Mitgliedsländern“, „Ausleihungen an Banken in Nicht-EU-Ländern“, „Ausleihungen an Nichtbanken in Nicht-EU-Ländern“. |
● überfällige Ausleihungen Jeweils unter der Kategorie „Sonstige Subpositionen“ in den Blöcken „Ausleihungen an MFIs in EU-Mitgliedsländern“, „Ausleihungen an Nicht-MFIs in EU-Mitgliedsländern“, „Ausleihungen an Banken in Nicht-EU-Ländern“, „Ausleihungen an Nichtbanken in Nicht-EU-Ländern“. |
● Einlagen von internationalen Organisationen mit den Einlagenarten |
○ täglich fällige Einlagen ○ mit vereinbarter Bindungsfrist, bis 1 Jahr, über 1 Jahr bis 2 Jahre, über 2 Jahre, |
○ mit Kündigungsfrist, bis 3 Monate, über 3 Monate bis 1 Jahr, über 1 Jahr bis 2 Jahre, über 2 Jahre, |
○ Repos. |
Sämtliche Ausleihungen bzw. Einlagen sind gegliedert nach dem zweistelligen ISO-Ländercode des Sitzlandes der Gegenpartei sowie nach dem dreistelligem ISO-Währungscode zu melden.
Rückverweise
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