BundesrechtVerordnungenNeufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

In Kraft seit 11. Dezember 2020
Up-to-date

Art. 1

Die Höhe der vom Bund nach § 47 Abs. 1 und 3 RAO zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird für das Jahr 2021 sowie die folgenden Jahre mit 21 000 000 Euro jährlich festgesetzt.