§ 7 — Staatliche Wirtschaftskommission beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Rückverweise
Die Staatliche Wirtschaftskommission hat sich im Verfahren über den Einspruch von Rücksichten auf Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis leiten zu lassen.