§ 7 — Staatliche Wirtschaftskommission beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Rückverweise
Die Staatliche Wirtschaftskommission hat sich im Verfahren über den Einspruch von Rücksichten auf Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis leiten zu lassen.
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