Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten
1. die Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über den Ersatz der Aufwendungen für die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE-WB-Aufwandersatzverordnung), BGBl. II Nr. 141/2008, sowie
2. die Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über den Ersatz der Aufwendungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE-AR-Aufwandersatzverordnung), BGBl. II Nr. 140/2008,
außer Kraft.
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