BundesrechtVerordnungen7. C-SchulampelphasenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten§ 1

§ 1Ampelphase „Gelb“

In Kraft seit 19. Oktober 2020
Up-to-date

Für die in der Anlage A genannten Schulen wird die Anwendung des 2. Abschnitts des 2. Teils der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 angeordnet.

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