zum Nachweis der Nichtgefährlichkeit unter Deponiebedingungen gemäß § 5 Abs. 2 Abfallverzeichnisverordnung
5.1.
KENNUNG:
5.2.
AUSSTELLUNGSDATUM
Ausstufung einer Einzelcharge 2
6.
MASSE DES ABFALLS 3
Kilogramm (kg)
7.
HERKUNFT/ART DES ABFALLS (gemäß Anhang 4 DVO 2008)
7.1
Aushubmaterial vor Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit
7.2.
Aushubmaterial nach Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit
7.3.
Produktions- oder Energiegewinnungsprozess (unbehandelt)
7.4.
Abfallbehandlungsprozess (ausgenommen Stabilisierung oder Immobilisierung)
7.5.
Stabilisierung oder Immobilisierung gemäß § 14 DVO 2008
7.6.
Sonstige Einzelcharge
Ausstufung eines Abfallstroms oder Ausstufung eines wiederkehrend anfallenden Abfall s 2
8.
MAX. ANFALLSMENGE pro Jahr 3,4
Kilogramm (kg)
9.
HERKUNFT/ART DES ABFALLS (gemäß Anhang 4 DVO 2008)
9.1.
Produktions- oder Energiegewinnungsprozess (unbehandelt)
9.2.
Abfallbehandlungsprozess (ausgenommen Stabilisierung oder Immobilisierung)
9.3.
Aushubmaterial einer eingetragenen Altlast (nur für wiederkehrend anfallende Abfälle möglich)
9.4.
Stabilisierung oder Immobilisierung gemäß § 14 DVO 2008
10.
NÄHERE BESCHREIBUNG DER HERKUNFT des Abfalls
zB Art und Standort des Produktionsbetriebes, des Bauvorhabens oder der Abfallbehandlung; besondere Eigenschaften etc.
11.
ABFALLART VOR AUSSTUFUNG (gemäß Anhang 1 Abfallverzeichnisverordnung)
Schlüsselnummer
Spezifizierung
(Kurz)bezeichnung / Anmerkung
12.
ABFALLART NACH AUSSTUFUNG (gemäß Anhang 1 Abfallverzeichnisverordnung)
Schlüsselnummer
Spezifizierung
(Kurz)bezeichnung / Anmerkung
Ich zeige hiermit die Ausstufung des oben genannten Abfalls gemäß § 5 der Abfallverzeichnisverordnung, BGBl. II Nr. 409/2020, an. Der Abfall soll auf Grund der Ausstufungsuntersuchung nunmehr der Abfallart gemäß Angabe im Punkt 12 zugeordnet werden.
Ich bestätige die Identität der auszustufenden Abfälle mit den im beiliegenden Beurteilungsnachweis beurteilten Abfällen sowie die Einhaltung des Vermischungsverbotes gemäß § 15 Abs. 2 AWG 2002.
DATUM
Stampiglie und Unterschrift des Abfallbesitzers/Deponieinhabers
_________________________
1 Die Felder „ANZEIGE ZUR ALLGEMEINEN AUSSTUFUNG“ und „ANZEIGE ZUR AUSSTUFUNG ZUM ZWECK DER DEPONIERUNG“ sind alternativ auszufüllen. Eine Ausstufung ist entweder als allgemeine Ausstufung oder als Ausstufung zur Deponierung möglich.
2 Die Felder „Ausstufung einer Einzelcharge“ und „Ausstufung eines Abfallstroms oder Ausstufung eines wiederkehrend anfallenden Abfalls“ sind alternativ auszufüllen.
3 Im Falle der Stabilisierung oder Immobilisierung ist im oberen Feld die Masse vor und im unteren Feld die Masse nach der Stabilisierung oder Immobilisierung anzugeben. Ansonsten ist nur das obere Feld zu verwenden.
4 Maximal technische mögliche Menge an Abfall, die in einem Jahr bei dem konkreten Prozess anfallen kann