BundesrechtVerordnungenMontrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Kundmachung durch Auflage

Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Kundmachung durch Auflage

In Kraft seit 23. Juni 2020
Up-to-date

Art. 1

Die Anpassungen zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. III Nr. 84/2020), sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.