Verschiebung der in § 2 Abs. 3 BBU-Errichtungsgesetz festgelegten Zeitpunkte
§ 1
§ 2
Vorwort/Präambel
Der in § 2 Abs. 3 Z 1 BBU-G festgelegte Zeitpunkt wird auf 1. Dezember 2020 verschoben.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.