BundesrechtVerordnungenVerschiebung der in § 2 Abs. 3 BBU-Errichtungsgesetz festgelegten Zeitpunkte

Verschiebung der in § 2 Abs. 3 BBU-Errichtungsgesetz festgelegten Zeitpunkte

In Kraft seit 15. Mai 2020
Up-to-date

§ 1

Der in § 2 Abs. 3 Z 1 BBU-G festgelegte Zeitpunkt wird auf 1. Dezember 2020 verschoben.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.