BundesrechtVerordnungenVertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen

Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen

In Kraft seit 22. November 2000
Up-to-date

Art. 1

Die Kundmachung des Beschlusses der Versammlung des Internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 3. Oktober 2000, mit dem das Gebührenverzeichnis zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. Nr. 525/1984, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 31/2000) geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, dass dieser Beschluss beim Österreichischen Patentamt (1010 Wien, Kohlmarkt 8–10) zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.