BundesrechtVerordnungen66. Nachtrag zum Arzneibuch

66. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 15. April 2020
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des achten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.8, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des siebten Nachtrags zur neunten Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2017, Nachtrag 9.7, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des achten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.8, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.