+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Bundesrecht
Verordnungen
Entschädigungen für die Tätigkeit als Verwaltungskörpermitglied bei der Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates
§ 6
§ 6 Wirksamkeitsbeginn
In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 6 Wirksamkeitsbeginn — Entschädigungen für die Tätigkeit als Verwaltungskörpermitglied bei der Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise