Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin-Ausbildungsordnung
Vorwort
Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent/in
§ 1
(1) Der Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Hotel- und Gastgewerbeassistent bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistentin) zu bezeichnen.
§ 2 Berufsprofil
(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Hotel- und Gastgewerbeassistent/die Hotel- und Gastgewerbeassistentin über folgende berufliche Kompetenzen:
1. Fachliche Kompetenzbereiche:
a) Rezeption und Gästebetreuung
Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin übernimmt vielfältige Aufgaben an der Rezeption und bei der Gästebetreuung. Dazu gehören Tätigkeiten, wie die individuelle Angebotserstellung für Gäste, die Zimmervermietung sowie Check-in und Check-out. Gäste betreut der Hotel- und Gastgewerbeassistent/die Hotel- und Gastgewerbeassistentin während ihres Aufenthalts professionell. Er/Sie beantwortet Gästefragen und organisiert die Umsetzung von deren Wünschen. Darüber hinaus betreut der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin Gäste im Team. Er/Sie informiert diese über das Frühstücks- oder Seminarangebot und serviert Getränke und Speisen in der Lobby, beim Frühstück oder bei Seminaren. Mit Beschwerden und Reklamationen geht er/sie kompetent um.
b) Front- und Backoffice
Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin erfüllt im Rahmen der betrieblichen Kommunikation vielfältige Aufgaben. Dazu zählt insbesondere der Brief- bzw. E-Mail-Verkehr, bei dem er/sie die Textgestaltung unter Berücksichtigung betriebsinterner Vorgaben (zB Corporate Design) erledigt. Er/Sie übernimmt das Terminmanagement und organisiert Veranstaltungen, wie Seminare oder Verkaufsschulungen. Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin erledigt auch den Postein- und -ausgang. Er/Sie nutzt die Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent.
c) Marketing und E-Commerce
Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin verfügt über Kenntnisse des Marketings und des E-Commerce und beteiligt sich darauf aufbauend an der Gestaltung betrieblicher Kommunikationsmittel (zB Newsletter, Morgenpost, Social-Media-Beiträge): Er/Sie erstellt zB kurze Texte bzw. bearbeitet Textbausteine und übernimmt Formatierungs- und Gestaltungsarbeiten. Darüber hinaus arbeitet er/sie am betrieblichen Außenauftritt mit. Das betriebliche E-Commerce-System nutzt er/sie bei seinen/ihren Aufgaben fachgerecht.
d) Beschaffung
Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin verfügt über Kenntnisse des Beschaffungswesens, bearbeitet verschiedene Aufgaben in diesem Bereich und kommuniziert dabei mit Personen inner- und außerhalb des Betriebs. So ermittelt er/sie den Warenbedarf in seinem/ihrem Aufgabenbereich, vergleicht Angebote verschiedener Anbieter, trifft eine begründete Vorauswahl und wirkt bei Warenbestellungen bzw. bei der Beauftragung von Dienstleistungen mit. Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin nimmt Waren an und lagert diese fachgerecht. Er/Sie setzt bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen angemessene Maßnahmen.
2. Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt der Hotelkaufmann/die Hotelkauffrau folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
a) Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebs- und volkswirtschaftlicher sowie ökologischer Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient und nachhaltig zu organisieren und auszuführen. Er/Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis seines/ihres Verständnisses für Entrepreneurship. Darüber hinaus kommuniziert er/sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
b) Qualitätsorientiertes, sicheres, hygienisches und nachhaltiges Arbeiten
Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für seine/ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Im Rahmen seines/ihres Aufgabenbereiches berücksichtigt er/sie wesentliche ökologische Auswirkungen seiner/ihrer Tätigkeit und handelt somit nachhaltig und ressourcenschonend.
c) Digitales Arbeiten
Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für seine/ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).
§ 3 Berufsbild
(1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
(4) Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
(5) Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:
1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Er/Sie kann… |
1.1.1 sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden. |
1.1.2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären. |
1.1.3 die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen. |
1.1.4 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und seine/ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen. |
1.1.5 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen. |
1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Er/Sie kann… |
1.2.1 das betriebliche Leistungsangebot beschreiben. |
1.2.2 das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären. |
1.2.3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, betriebliches Angebot, Rechtsform). |
1.2.4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Gästekreis). |
1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Er/Sie kann… |
1.3.1 einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends). |
1.3.2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen. |
1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Er/Sie kann… |
1.4.1 den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt). |
1.4.2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung). |
1.4.3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen. |
1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Er/Sie kann… |
1.5.1 auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling seine/ihre Aufgaben erfüllen. |
1.5.2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit den Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren. |
1.5.3 sich nach den Vorgaben des Lehrbetriebs verhalten. |
1.5.4 eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung interpretieren (anhand seiner/ihrer Lehrlingsentschädigung sowie eines anonymisierten Personalverrechnungs-Abrechnungsbelegs einer anderen Beschäftigtengruppe im Betrieb). |
1.5.4 die Abrechnung zu seiner/ihrer Lehrlingsentschädigung interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge). |
1.5.5 Dienstpläne lesen. |
1.5.6 die für ihn/sie relevanten Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG grundlegend verstehen. |
1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Er/Sie kann… |
1.6.1 seine/ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen. |
1.6.2 den Zeitaufwand für seine/ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen. |
1.6.3 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren. |
1.6.4 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen. |
1.6.5 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird. |
1.6.6 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen. |
1.6.7 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten. |
1.6.8 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen. |
1.6.9 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen. |
1.6.10 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine/ihre Tätigkeit einbringen. |
1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Er/Sie kann… |
1.7.1 mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Gäste, Lieferanten) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten. |
1.7.2 seine/ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten. |
1.7.3 berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren (insbesondere Fachausdrücke anwenden). |
1.8 Kundenorientiertes Agieren |
Er/Sie kann… |
1.8.1 erklären, warum Gäste für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen. |
1.8.2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen. |
1.8.3 in unterschiedlichen Situationen mit Gästen kompetent umgehen und gäste- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden. |
2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres, hygienisches und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Er/Sie kann… |
2.1.1 betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen. |
2.1.2 an der Entwicklung von Qualitätsstandards des Lehrbetriebs mitwirken. |
2.1.3 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen. |
2.1.4 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen. |
2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Er/Sie kann… |
2.2.1 Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen. |
2.2.2 die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten. |
2.2.3 Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben. |
2.2.4 berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in seinem/ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitnehmerschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten. |
2.2.5 sich im Notfall richtig verhalten. |
2.2.6 bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen. |
2.2.7 die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden. |
2.3 Hygienestandards und -konzepte |
Er/sie kann… |
2.3.1 die betrieblichen Gesundheits- und Hygienestandards und -konzepte anwenden. |
2.3.2 die HACCP-Richtlinien einhalten und entsprechende Checklisten und Protokolle führen. |
2.3.3 Reinigungspläne gemäß rechtlichen Vorgaben anwenden. |
2.3.4 darauf achten, dass sein/ihr eigener Arbeitsplatz und die übrigen Servicebereiche sauber und aufgeräumt sind. |
2.3.5 gastronomische Gebrauchsgegenstände im Frühstücks- und Buffetbereich pflegen. |
2.3.6 Tische, Arbeitsplätze, Arbeitsgeräte und -maschinen im Schank-, Frühstücks- und Seminarbereich regelmäßig reinigen. |
2.3.7 auf sein/ihr persönliches berufsadäquates Erscheinungsbild achten. |
2.4 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Er/Sie kann… |
2.4.1 die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen. |
2.4.2 die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen. |
2.4.3 energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen. |
3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Er/Sie kann… |
3.1.1 die rechtlichen Vorgaben und jenen des Lehrbetriebs einhalten (zB Datenschutzgrundverordnung). |
3.1.2 Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen beachten. |
3.1.3 Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren). |
3.1.4 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration). |
3.1.5 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware). |
3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Er/Sie kann… |
3.2.1 Software bzw. Apps für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung, Kommunikation sowie Datenbanken und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB in den Bereichen Warenwirtschaft, Gästemanagement, Terminmanagement). |
3.2.2 die für eine auszuführende Aufgabe am besten geeignete betriebliche Software bzw. digitale Anwendung auswählen. |
3.2.3 Inhalte unter Einhaltung der Vorgaben des Lehrbetriebs selbst entwickeln bzw. vorhandene Inhalte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Texte, Kalkulationen, Präsentationen unter Berücksichtigung des Corporate Designs erstellen). |
3.2.4 Daten aufbereiten (zB Statistiken und Diagramme erstellen). |
3.2.5 mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, löschen, aktualisieren). |
3.2.6 Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen. |
3.2.7 Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren). |
3.3 Digitale Kommunikation |
Er/Sie kann… |
3.3.1 ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media). |
3.3.2 eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen. |
3.3.3 verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren. |
3.4 Datei- und Ablageorganisation |
Er/Sie kann… |
3.4.1 sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden). |
3.4.2 in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen bzw. löschen, Vergabe von Dateinamen). |
3.4.3 sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten. |
3.4.4 Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten, VPN Intranet, Extranet). |
3.5 Informationssuche und -beschaffung |
Er/Sie kann… |
3.5.1 Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken auf branchenspezifischen Plattformen) nutzen. |
3.5.2 nach gespeicherten Dateien suchen. |
3.5.3 in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen. |
3.5.4 in Datenbankanwendungen Daten filtern. |
3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Er/Sie kann… |
3.6.1 die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Informationen einschätzen. |
3.6.2 Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden. |
3.6.3 Daten und Informationen strukturiert aufbereiten (zB in Datenbanken). |
(6) Fachliche Kompetenzbereiche sind:
4. Kompetenzbereich: Rezeption | |||
4.1 individuelle Angebotserstellung für Gäste | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
4.1.1 Voraussetzungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von Verträgen mit Gästen (zB Beherbergungsverträge), mit Veranstaltern (zB Reisebüros) und Online-Anbietern darstellen. | |||
4.1.2 die relevanten Konsumentenschutzbestimmungen erklären. | |||
4.1.3 allgemeine Anfragen von Gästen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten (zB telefonisch, per E-Mail, per Buchungsplattform oder Social Media). | |||
4.1.4 Gäste betreffend Zimmerauswahl und Zusatzleistungen beraten. | |||
4.1.5 die für eine Angebotslegung erforderlichen Informationen einholen (zB Verfügbarkeit von Zimmern) bzw. entsprechende Unterlagen zusammenstellen. | |||
4.1.6 bei der Kalkulation von Angeboten mitwirken (zB unter Berücksichtigung von Preisnachlässen bzw. besonderen Konditionen). | |||
4.1.7 Zusatzleistungen zielgerichtet anbieten (zB Stornoversicherungen). | |||
4.2 Zimmervermietung und Buchung von Zusatzleistungen | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
4.2.1 hotelspezifische Software anwenden (zB PMS Front-Office-Programm, Reservierungssystem). | |||
4.2.2 sich über neue Technologien, die im Gästekontakt zur Anwendung kommen, informieren. | |||
4.2.3 Reservierungen, Buchungen und Stornierungen entgegennehmen (zB telefonisch, über Buchungsplattformen, Reservierungssysteme, per E-Mail). | |||
4.2.4 Reservierungen, Buchungen und Stornierungen durchführen bzw. zur Erfüllung weiterleiten. | |||
4.2.5 Schriftstücke im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erstellen und auf ihre Richtigkeit überprüfen (zB Buchungs- und Reservierungsbestätigungen, Voucher). | |||
4.2.6 mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von Verträgen (zB Zahlungsverzug) sowie deren rechtliche Konsequenzen erklären. | |||
4.2.7 Schriftstücke im Rahmen einer nicht ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erstellen und auf ihre Richtigkeit überprüfen (zB Mahnschreiben). | |||
4.2.8 bei der Planung von Zimmerbelegungen mitwirken. | |||
4.2.9 mit Reisebüros und Reiseveranstaltern kooperieren (zB bei der Vermietung und Reservierung von Verkehrsmitteln, bei der Beschaffung von Karten für Veranstaltungen). | |||
4.3 Gästeempfang und Check-in | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
4.3.1 An- und Abreiselisten erstellen und entsprechende Maßnahmen mit den verschiedenen Abteilungen koordinieren (zB Late-Check-Out dem Houskeeping kommunizieren). | |||
4.3.2 Gäste adäquat begrüßen. | |||
4.3.3 Reservierungen und Buchungen unter der Anwendung von Reservierungssystemen überprüfen. | |||
4.3.4 Gästedaten entgegennehmen und diese für die Zwecke der vom Gast gewünschten Leistungserbringung und für Meldepflichten verwerten. | |||
4.3.5 die Regelungen des Meldegesetzes anwenden. | |||
4.3.6 den Zimmerstatus abfragen (Zimmerstatusreport lesen). | |||
4.3.7 dem Gast das Zimmer bzw. den Zimmerschlüssel oder die Zimmerkarte übergeben. | |||
4.3.8 Gästen Informationen zum Hotel geben (zB Frühstückszeiten, Zugriff WLAN, Infotainment). | |||
4.4 Gästebetreuung | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
4.4.1 auf sein/ihr persönliches berufsadäquates Erscheinungsbild achten. | |||
4.4.2 mit Gästen professionell und unter Berücksichtigung von interkulturellen Aspekten kommunizieren. | |||
4.4.3 Gäste zum Leistungsangebot des Hotels informieren (zB Wellness-Bereich, spezielle Veranstaltungen). | |||
4.4.4 Gäste über das Freizeitangebot der Region beraten (zB lokale Kulturangebote, Einkaufsmöglichkeiten, touristische Attraktionen und entsprechende Wegbeschreibungen). | |||
4.4.5 Gästeanfragen bearbeiten (zB Karten für Veranstaltungen beschaffen, Verkehrsmittel reservieren). | |||
4.4.6 bei der Gästebetreuung spezielle Bedürfnisse von Gästen berücksichtigen (zB Barrierefreiheit). | |||
4.4.7 Zusatzwünsche von Gästen entgegennehmen und organisieren (zB zusätzlicher Polster). | |||
4.4.8 Gäste über das Frühstücks- oder Seminarangebot informieren (zB Getränkeangebot, Speisenangebot). | |||
4.4.9 Speisen- und Getränkekarten erstellen. | |||
4.4.10 Preise für Speisen und Getränke kalkulieren. | |||
4.4.11 Getränke und Speisen in der Lobby, beim Frühstück oder bei Seminaren servieren und abservieren. | |||
4.5 Umgang mit Beschwerden und Reklamationen | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
4.5.1 die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären. | |||
4.5.2 Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten bzw. weiterleiten (zB komplexe Kundenanliegen). | |||
4.6 Abrechnung mit Gästen | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
4.6.1 nicht erfasste Leistungen auf die Rechnung aufbuchen und abrechnen. | |||
4.6.2 Endabrechnungen für Gäste mit dem betrieblichen Abrechnungssystems erstellen und auf ihre Richtigkeit überprüfen. | |||
4.6.3 bare und unbare Zahlungen von Gästen entgegennehmen. | |||
5. Kompetenzbereich: Front- und Backoffice | |||
5.1 Ausstattung des Arbeitsbereichs | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
5.1.1 die übliche Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent verwenden (zB PC/Laptop, Drucker, Telefonanlage). | |||
5.1.2 die im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit auftretenden einfachen Probleme selbstständig lösen (zB Papierstau beseitigen, Toner austauschen). | |||
5.1.3 bei komplexen Problemen Maßnahmen entsprechend den betrieblichen Regelungen setzen. | |||
5.2 Kommunikation | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
5.2.1 die betrieblichen Kommunikationsvorgaben einhalten. | |||
5.2.2 Informationen sinngemäß erfassen, strukturieren, nötigenfalls bearbeiten und an den Empfänger/die Empfängerin weiterleiten (zB Erstellen von Gesprächsnotizen). | |||
5.2.3 Auskünfte geben und einholen. | |||
5.2.4 interne Schriftverkehrsarbeiten erledigen (zB betriebsinterne Informationen aufbereiten). | |||
5.2.5 externe Schriftverkehrsarbeiten erledigen. | |||
5.2.6 bei der Gestaltung von Schriftstücken das Corporate Design des Lehrbetriebs beachten. | |||
5.2.7 Texte auf Rechtschreibung und Grammatik überprüfen. | |||
5.3 Posteingang und -ausgang | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
5.3.1 den Postein- und -ausgang bearbeiten (zB Postverteilung, frankieren, mit Zustelldiensten kommunizieren). | |||
5.3.2 E-Mails bearbeiten (zB beantworten oder an interne Ansprechpartner weiterleiten). | |||
5.4 Kassaführung | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
5.4.1 Zahlungseingänge und -ausgänge ordnungsgemäß erfassen. | |||
5.4.2 den Kassastand überprüfen. | |||
5.5 Rechnungswesen | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
5.5.1 die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei seinen/ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln. | |||
5.5.2 die Grundlagen des Rechnungswesens des Lehrbetriebs bei der Ausführung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen. | |||
5.5.3 übliche Belege des Lehrbetriebs, wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Zahlungsbelege, nach verschiedenen Kriterien bearbeiten (Zuordnung nach Datum, interner und externer Herkunft, Belegart) und für die Verbuchung vorbereiten. | |||
5.5.4 die Zusammensetzung der betrieblichen Kosten und deren Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg des Ausbildungsbetriebs beschreiben und im Rahmen der betrieblichen Vorgaben an Maßnahmen mitwirken, die sich positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg auswirken. | |||
5.6 Terminmanagement | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
5.6.1 Termine und Terminänderungen koordinieren (zB unter Einsatz von Terminplanungsinstrumenten). | |||
5.6.2 Termine im betrieblichen Kalendersystem dokumentieren und verwalten. | |||
5.6.3 Informationen zu Terminen und entsprechend notwendige Unterlagen verschicken. | |||
5.7 Besprechungsvorbereitung | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
5.7.1 Räume vorbereiten. | |||
5.7.2 Unterlagen vorbereiten (zB Handouts in der richtigen Anzahl zur Verfügung stellen) und aufbereiten (zB Handouts und Präsentationen erstellen). | |||
5.7.3 Einladungen verfassen und verschicken. | |||
5.7.4 Besucher/innen und Gäste adäquat empfangen. | |||
5.7.5 die Nachbereitung übernehmen (zB Feedback einholen). | |||
6. Kompetenzbereich: Marketing und E-Commerce | |||
6.1 Aufgaben des betrieblichen Marketings und von E-Commerce | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
6.1.1 Ziele des betrieblichen Marketings und von E-Commerce erklären. | |||
6.1.2 einen Überblick über das betriebliche Marketing und von E-Commerce geben (zB Zielgruppen, Marketinginstrumente, Teilbereiche wie Werbung und Öffentlichkeitsarbeit). | |||
6.2 Arbeiten im betrieblichen Marketing | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
6.2.1 an der Gestaltung betrieblicher Kommunikationsmittel (zB Newsletter, Direct-Mailings, Social-Media-Beiträge, Morgenpost, Tagesprogramm) mitarbeiten (zB kurze Texte erstellen, Textbausteine bearbeiten , Formatierungs- und Gestaltungsarbeiten mit betrieblicher Software durchführen). | |||
6.2.2 am Außenauftritts des Lehrbetriebs mitwirken (zB an Messen). | |||
6.3 Datenanalyse | |||
6.3.1 einfache Kennzahlen ermitteln (zB Auslastung). | |||
6.3.2 betriebliche Daten analysieren. | |||
6.4 Online-Vertrieb und Online-Präsentation | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
6.4.1 die Funktionsweise von Online-Vertrieb und Marketing darstellen. | |||
6.4.2 die betrieblichen Online-Kampagnen darstellen und daran mitwirken (zB Planung von Online-Kampagnen). | |||
6.4.3 das betriebliche E-Commerce-Systeme fachgerecht nutzen (zB mit virtuellen Reiseplattformen und Online-Verkaufsplattformen fachgerecht arbeiten). | |||
6.4.4 Änderungen in E-Commerce-Systemen nach Vorgaben durchführen (zB Inhalte, Fotos und Bilder bearbeiten). | |||
6.4.5 bei der Suchmaschinenoptimierung und beim Suchmaschinenmarketing (zB Anzeigetexte erstellen, Online-Inhalte erstellen bzw. optimieren) mitwirken. | |||
7. Kompetenzbereich: Beschaffung/Warenwirtschaft | |||
7.1 Beschaffungsprozess | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
7.1.1 die Grundlagen des Beschaffungsprozesses (zB Bedarfsfeststellung, Bezugsquellenauswahl) des Lehrbetriebs darstellen und daran mitwirken (zB beim Einkauf des Büromaterials). | |||
7.1.2 die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von (Kauf-)Verträgen darstellen. | |||
7.1.3 mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von (Kauf-)Verträgen (zB Zahlungsverzug) sowie deren rechtliche Konsequenzen erklären. | |||
7.2 Bedarfsermittlung | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
7.2.1 den Warenbestand ermitteln (zB von Büromaterial, Getränken und anderen Waren). | |||
7.2.2 Bestellmengen aufgrund der betrieblichen Vorgaben (zB Mindestbestand, Mindestbestellmenge) vorschlagen bzw. ermitteln. | |||
7.3 Angebotsvergleich | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
7.3.1 Anfragen tätigen und Angebote einholen. | |||
7.3.2 Preise und Konditionen miteinander vergleichen und Bezugskalkulationen durchführen. | |||
7.3.3 neue Bezugsquellen auf Basis der betrieblichen Vorgaben ausfindig machen. | |||
7.3.4 quantitative und qualitative Aspekte bei der Beschaffungsentscheidung berücksichtigen. | |||
7.4 Warenbestellung und Beauftragung von internen und externen Dienstleistungen (zB Reparatur, Zimmerreinigung) | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
7.4.1 bei Bestellungen und Beauftragungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben mitwirken. | |||
7.4.2 mögliche Auswirkungen von fehlerhaften Bestellungen und Beauftragungen unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten beurteilen. | |||
7.4.3 Liefer- und Leistungstermine überwachen. | |||
7.5 Warenannahme | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
7.5.1 die Lieferung bzw. Leistung mit der Bestellung vergleichen. | |||
7.5.2 Waren unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (zB Qualität, Mindesthaltbarkeitsdatum) an- und übernehmen sowie allfällige Mängel feststellen und dokumentieren. | |||
7.5.3 Kontroll- und Checklisten einsetzen und bei deren Gestaltung mitwirken. | |||
7.6 Umgang mit mangelhaften Lieferungen und Leistungen | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
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7.6.1 Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen (zB Reklamationen verfassen). | |||
7.6.2 Liefer- bzw. Leistungsverzug feststellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen. | |||
7.7 Lagerung | |||
Er/Sie kann… | Lehrjahr | ||
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7.7.1 Prinzipien der betrieblichen Lagerwirtschaft im eigenen Tätigkeitsbereich (zB Fifo-Verfahren) berücksichtigen. | |||
7.7.2 Einlagerungen unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben vornehmen. | |||
7.7.3 Lagerbestände kontrollieren. | |||
7.7.4 Entnahmen durchführen. | |||
7.7.5 die Notwendigkeit der Inventur erklären und Arbeiten im Rahmen der Inventur durchführen. | |||
(7) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.
§ 4 Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft.
(2) Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin, BGBl. II Nr. 9/2004, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 177/2005, treten mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.
(3) Lehrlinge, die am 30. April 2020 im Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin ausgebildet werden, können gemäß der in Abs. 2 angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden.
(4) Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin gemäß den in Abs. 2 angeführten Ausbildungsvorschriften zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin gemäß dieser Verordnung voll anzurechnen.