§ 4 — Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 1 Z 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013
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Die in § 1 Z 7 angeführten Organisationseinheiten werden als dem Amt für Betrugsbekämpfung nachgeordnete haushaltsführende Stellen eingerichtet.
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