Das Ernennungsrecht umfasst
1. für Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung in den Verwendungsgruppen
a) A die Dienstklassen III bis VII
b) B die Dienstklassen III bis VI
c) C die Dienstklassen III bis IV
d) D, E und P 1 bis P 5 alle Planstellen
2. für Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Verwendungsgruppen
a) A 1 die Grundlaufbahn und die Funktionsgruppe 1
b) A 2 und A 3 die Grundlaufbahn und die Funktionsgruppen 1 und 2
c) A 4 bis A 7 alle Planstellen
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