§ 13 Gender Mainstreaming — Frauenförderungsplan BMNT 2019
Gliederung
3. Abschnitt Organisatorische Maßnahmen
§ 13 Gender Mainstreaming
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus haben alle von ihnen gesetzten Handlungen kontinuierlich auf ihre möglichen geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu überprüfen, um jegliche Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung zu vermeiden. In sämtlichen Entscheidungsprozessen ist die Perspektive der Geschlechterverhältnisse einzubeziehen.
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