+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Bundesrecht
Verordnungen
Elektronische Übermittlung von Aufzeichnungen gemäß § 18 Abs. 12 des Umsatzsteuergesetzes 1994
§ 7
§ 7
In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 7 — Elektronische Übermittlung von Aufzeichnungen gemäß § 18 Abs. 12 des Umsatzsteuergesetzes 1994
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise