BundesrechtVerordnungen64. Nachtrag zum Arzneibuch

64. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 07. November 2019
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des fünften Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.5, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.4, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des fünften Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.5, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.