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Übertragung des Betriebs und der Weiterentwicklung von bestimmten in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramts fallenden IT-Verfahren an die Bundesrechenzentrum GmbH
§ 4
§ 4
In Kraft seit 01. Januar 2019
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§ 4 — Übertragung des Betriebs und der Weiterentwicklung von bestimmten in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramts fallenden IT-Verfahren an die Bundesrechenzentrum GmbH
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
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