BundesrechtVerordnungenHochbauspezialist/Hochbauspezialistin-Ausbildungsordnung§ 4

§ 4Berufsbild

In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Hochbauspezialist wird folgender allgemeiner Teil festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
1. Der Lehrbetrieb
1.1 Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes
1.2 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche
1.3 Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes
2. Aus- und Weiterbildung
2.1 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten (zB Baukarriere)
2.2 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Rechte und Pflichten (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz)
2.3 Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG
3. Umweltschutz
3.1 Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen auf der Baustelle (zB Baurestmassentrennung, Recycling, Entsorgung, Gewässerschutz)
4. Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:
4.1 Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen usw.
4.2 Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen usw.
4.3 Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren usw.
4.4 Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen
4.5 Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit usw.
4.6 Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen
5. Sicherheit und Arbeitsergonomie (Gesundheit)
5.1 Kenntnis der einschlägigen Arbeitnehmerschutz- und Sicherheitsvorschriften (zB Baukoordinationsgesetz) und Anwenden des proaktiven Sicherheitsmanagements inkl. der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) auf Baustellen
5.2 Grundkenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen
5.3 Kenntnis und Anwendung der Grundlagen der Arbeitsergonomie (zB richtiges Heben, Tragen, Bewegen von Lasten usw.)
5.4 Kenntnis der im Ausbildungsschwerpunkt notwendigen Baustelleneinrichtungen, des Bauablaufs und der Baustellensicherungsmaßnahmen entsprechend der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Verkehrsvorschriften (wie über Signalanlagen und Funkanlagen)
5.5 Kenntnis der berufsspezifischen Unfallrisiken insbesondere beim Umgang mit Baumaschinen
6. Kommunikation, Organisation und Baubetriebswirtschaft
6.1 Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise
6.2 Kenntnis der Kommunikation unter den Baubeteiligten auch unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationsmittel (zB Building Information Modeling – BIM) Kommunizieren mit den Baubeteiligten auch unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationsmittel (zB Building Information Modeling – BIM)
6.3 Durchführen von organisatorischen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme
6.4 Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) Kenntnis und Anwendung von bauspezifischer Software
6.5 Kenntnis des Führens von Arbeitsnachweisen (auch in digitaler Form) Ausfüllen von Ausmaß- und Arbeitsbestätigungen sowie Führen von Bautageberichten (auch in digitaler Form)
6.6 Kenntnis und Durchführen der Baudokumentation auch mittels elektronischem Datenmanagement – EDM usw. Durchführen der Baudokumentation sowie Führen von Bautageberichten inklusive Beweissicherung auch mittels elektronischem Datenmanagement – EDM usw.
6.7 Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien
6.8 Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung Durchführen der Arbeitsplanung unter Beachtung der Produktivität; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden Mitwirken bei der Durchführung des Baumanagements sowie Planen des Personaleinsatzes
6.9 Grundkenntnisse der Arbeitsabläufe, Zusammenhänge und Zuständigkeiten bei der Herstellung eines Bauwerkes Kenntnis der Arbeitsabläufe, Zusammenhänge und Zuständigkeiten bei der Herstellung eines Bauwerkes sowie des Einsatzes von Baugeräten auf der Baustelle
6.10 Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft Kenntnis der Betriebswirtschaft
6.11 Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen Kenntnis der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen
6.12 Grundkenntnisse der Kalkulation Kenntnis der Kalkulation Berechnen des Lohn-, Geräte- und Materialeinsatzes
6.13 Grundkenntnisse des Qualitätswesens Kenntnis des betriebsüblichen Qualitätsmanagements und Mitwirken bei der Umsetzung betrieblicher Maßnahmen zur Qualitätssicherung
7. Grundlagen des Hoch- und Betonbaus
7.1 Kenntnis der Bau- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften sowie der Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unter Beachtung der einschlägigen Verarbeitungsrichtlinien inklusive deren Lagerung
7.2 Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Baumaschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Geräte
7.3 Kenntnis über Baugesetze und Baunormen sowie einschlägige Richtlinien
7.4 Grundkenntnisse bautechnischer Leistungsbeschreibungen (LBH, LBVI) Kenntnis von bautechnischen Leistungsbeschreibungen (LBH, LBVI) Lesen und Interpretieren von Leistungsverzeichnissen (LBH, LBVI)
7.5 Grundkenntnisse der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) Kenntnisse der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS)
7.6 Lesen von einfachen Plänen und Skizzen sowie Feststellen des Materialbedarfs Lesen von Plänen und Skizzen sowie Umsetzen der erfassten Informationen auf der Baustelle
7.7 Anfertigen von Handskizzen von Ausführungsdetails einfacher Bauteile
7.8 Kenntnis des rechnergestützten Konstruierens (CAD) Rechnergestütztes Bearbeiten von Zeichnungen (CAD) sowie Datenüberleitung
7.9 Kenntnis des Herstellens (Aufstellen, Prüfen, Instandhalten, Abtragen) von Gerüsten und Lehrgerüsten aller Art
7.10 Mitarbeiten beim Herstellen und Arbeiten auf einfachen Bockgerüsten Mitarbeiten beim Aufstellen, Instandhalten und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste unter Einhaltung der KJBG-VO
7.11 Herstellen von Gerüsten und Lehrgerüsten
7.12 Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen Einrichten und Absichern von Baustellen
7.13 Mitarbeiten beim Herstellen von Schnurgerüsten sowie Abstecken von Bauteilen und Anlegen von Waagrissen Herstellen von Schnurgerüsten sowie Abstecken von Bauteilen und Anlegen von Waagrissen
7.14 Messen, Abstecken und Anlegen auch mit digitalen Vermessungsgeräten Messen, Abstecken und Anlegen mit verschiedenen digitalen Vermessungsgeräten
7.15 Vermessen von einfachem Gelände und fachgerechtes Dokumentieren der Vermessungsarbeiten
7.16 Aufmessen von einfachen Bauteilen sowie Erstellen von einfachen Aufmaßskizzen zur Massenermittlung (zB für die Abrechnung) Aufmessen von Bauteilen sowie Erstellen von Aufmaßskizzen zur Massenermittlung (zB für die Abrechnung)
7.17 Kenntnis des Herstellens, des Sicherns und Pölzens von Baugruben und Künetten Herstellen von Baugruben und Künetten, inklusive Sichern und Pölzen
7.18 Grundkenntnisse der Betontechnologie Kenntnis der Betontechnologie Kenntnis von Sonder- und Spezialbeton
7.19 Herstellen von unterschiedlichen Arten von Beton und Mörtel Verarbeiten und Nachbehandeln von unterschiedlichen Arten von Beton und Mörtel
7.20 Grundkenntnisse der Leistungen der Baugewerke im berufsrelevanten Arbeitsbereich Kenntnis der Leistungen der Baugewerke im berufsrelevanten Arbeitsbereich
7.21 Mitarbeiten beim Prüfen von Vorleistungen Prüfen von Vorleistungen Selbstständiges Dokumentieren von geprüften Vorleistungen
7.22 Grundkenntnisse der Zusammenarbeit und Abstimmung der einzelnen Handwerke sowie der Schnittstellen zu diesen auf der Baustelle Kenntnis der Zusammenarbeit und Abstimmung der einzelnen Handwerke sowie der Schnittstellen zu diesen auf der Baustelle
7.23 Grundkenntnisse der Baustellenlogistik Kenntnis der Baustellenlogistik (zB der Zusammenarbeit mit Lieferanten und Subunternehmern)
8. Hoch- und Betonbautechnische Arbeiten
8.1 Manuelles Bearbeiten von Werkstoffen Maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen
8.2 Grundkenntnisse des Leitungsbaus Kenntnis des Leitungsbaus
8.3 Verlegen von Rohrkanälen, Herstellen von Schächten und Prüfen auf Dichtheit
8.4 Herstellen von Flachgründungen
8.5 Grundkenntnisse der Baukonstruktion und Tragwerkslehre sowie der Wirkung von inneren und äußeren Kräften in und an Bauwerken Kenntnis über die Wirkung von inneren und äußeren Kräften in und an Bauwerken
8.6 Herstellen von Schalungen wie konventionelle Schalungen und Systemschalungen
8.7 Kenntnis der Herstellung von Sonderschalungen Mitarbeiten bei der Herstellung von Sonderschalungen
8.8 Schneiden, Biegen und Verlegen von Baustahl nach Bewehrungsplänen
8.9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
8.10 Aufreißen und Herstellen von Treppen
8.11 Verlegen von Fertigteildecken und vorgefertigten Stahlbetonbauteilen
8.12 Einbauen von Fertigteilen
8.13 Herstellen von Über- und Unterzügen, auch in Fertigteilbauweise (zB Sturzausbildung)
8.14 Herstellen von einfachen Wänden aus unterschiedlichen Baustoffen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften Herstellen von verschiedenartigen Wänden aus unterschiedlichen Baustoffen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften
8.15 Versetzen von Einbauteilen wie Fenster und Türen
8.16 Grundkenntnisse der Durchbruch- und Abbrucharbeiten Kenntnis der Durchbruch- und Abbrucharbeiten und Auswechseln und Abtragen von nichttragenden und tragenden Bauteilen
8.17 Abdichten von Bauwerken gegen Feuchtigkeit wie Horizontal- und Vertikalabdichtung sowie Herstellen von tagwasser- und druckwasserdichten Durchführungen
8.18 Herstellen von Estrichen mit erforderlichen Aufbauten
8.19 Kenntnis über den Bau von Rauchfängen, Abgasfängen und Lüftungen
8.20 Einfaches Verlegen von Beton- und Natursteinplatten und keramischem Material
8.21 Aufstellen von Leichtbauwänden
8.22 Durchführen von Trockenbauarbeiten wie Versetzen, Montieren, Dämmen und Verspachteln von Montagewänden, Vorsatzschalen und Montagedecken
8.23 Grundkenntnisse der Bauphysik sowie Kenntnis der Wärme , Schall- und Brandschutztechnik Einbauen von Dämmstoffen für Wärme-, Schall- und Brandschutz (zB Perimeterdämmung)
8.24 Grundkenntnisse der Verputzarbeiten Kenntnis der Verputzarbeiten
8.25 Verputzen von Innen- und Außenflächen unter Verwendung von verschiedenen Putzträgern und Dämmsystemen
8.26 Grundkenntnisse der Wirkungsweisen, Einsatzmöglichkeiten, Wartung und Pflege von Baumaschinen
8.27 Grundkenntnisse über den Einsatz und über die Bedienung von Hubstaplern

(3) Für die Ausbildung in den Schwerpunkten werden folgende ergänzende Berufsbildpositionen festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

1. Schwerpunkt Neubau:

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
1. Kenntnis über Tiefgründungen
2. Transportieren, Einbringen und Verdichten von Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton
3. Grundkenntnisse über die Prüfung von Frisch- und Festbeton Mitarbeiten bei der Herstellung von Proben für die Betonprüfung Herstellen von Proben für die Betonprüfung
4. Grundkenntnisse über die Herstellung von Spannbeton Kenntnis über die Herstellung von Spannbeton
5. Verlegen von Spanngliedern unter Beachtung des Korrosionsschutzes
6. Herstellen von Spannbetonbauteilen, Vorspannen und Verpressen von Spanngliedern
7. Grundkenntnisse des Herstellens und der Sicherung von Böschungen, insbesondere der Sicherung durch Stützwände Kenntnis des Herstellens und der Sicherung von Böschungen, insbesondere der Sicherung durch Stützwände
8. Herstellen von Schüttungen
9. Grundkenntnisse der Wasserhaltung und ableitung Kenntnis der Wasserhaltung und ableitung Ausführen von offener Wasserhaltung und deren Ableitung
10. Grundkenntnisse von Baumethoden im Spezial-Tiefbau
11. Kenntnis über die Instandhaltung und Sanierung von Beton- und Stahlbetonbauteilen
12. Herstellen von Fassadenelementen und Verblendungen aus Beton und Stahlbeton
13. Montieren sowie Versetzen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (zB Fassadenelemente, Verblendungen)
14. Kenntnis des Herstellens von Planziegelmauerwerk Herstellen von Planziegelmauerwerk
15. Herstellen von Anschlussmauerwerk und von Verbindungen
16. Herstellen von Schlitzen, Durchbrüchen, Öffnungen und Aussparungen
17. Herstellen von Trenn- und Arbeitsfugen

2. Schwerpunkt Sanierung:

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
1. Herstellen von Baugruben und Künetten mit Künettenverbau
2. Kenntnis über die Instandhaltung und Sanierung von Beton- und Stahlbetonbauteilen Instandhalten und Sanieren von Beton- und Stahlbetonbauteilen
3. Herstellen, Instandhalten und Sanieren von Rauchfängen, Abgasfängen und Lüftungen
4. Vorbereiten und Herstellen von Fassaden inklusive Färbelung
5. Verputzen von Innen- und Außenflächen mit historischen Putzen wie zB Kalk- und Lehmputze
6. Grundkenntnisse der Gewölbe sowie des Bogen-, Sichtflächen und Natursteinmauerwerks Kenntnis der Gewölbe sowie des Bogen-, Sichtflächen und Natursteinmauerwerks
7. Kenntnis von Sichtflächenmauerwerk (zB Kaminkopf) Herstellen von Sichtflächenmauerwerk (zB Kaminkopf)
8. Grundkenntnisse über das Herstellen von Schablonen und über das Ziehen von Gesimsen Kenntnis über das Herstellen von Schablonen und über das Ziehen von Gesimsen Herstellen von Schablonen und Ziehen von Gesimsen
9. Kenntnis des Herstellens von Architekturen an Fassaden wie Fassadengliederungen Herstellen von Architekturen an Fassaden wie Fassadengliederungen
10. Grundkenntnisse der historischen Baumethoden und des Denkmalschutzes Kenntnis der historischen Baumethoden und des Denkmalschutzes Anwenden von historischen Baumethoden bei Restaurierungsarbeiten
11. Kenntnis des Sanierens und Restaurierens von Bauwerken und Bauwerksteilen Sanieren von Bauwerksteilen
12. Kenntnis des Restaurierens von Bauwerken und Bauwerksteilen (zB Fassaden) Mitarbeiten beim Restaurieren von Bauwerksteilen (zB Fassaden)

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