Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Hochbau ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
1. Umsetzen von Planvorgaben (Lage, Höhe, Material) unter Einbeziehung moderner Vermessungstechnik in die Natur,
2. Herstellen und Adaptieren von Bauteilen, Bauwerksteilen (zB Mauern, Wände) und Bauwerken aus Ziegel, Beton und Stahlbeton sowie weiteren Baustoffen,
3. Einrichten und Absichern von Baustellen sowie Prüfen von Vorleistungen,
4. Herstellen von Baugruben und Künetten sowie Durchführen aller damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten,
5. Herstellen von Über- und Unterzügen, Estrichen, Rauchfängen, Abgasfängen, Lüftungen und Treppen,
6. Aufstellen von Leichtbauwänden und Durchführen von Trockenbauarbeiten,
7. Einbauen von Dämmstoffen für Wärme-, Schall- und Brandschutz,
8. Herstellen von Fassaden inklusive Färbelung sowie Verputzen von Innen- und Außenflächen,
9. Versetzen von Einbauteilen wie Fenster und Türen,
10. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.
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