Es sind zu erheben:
1. über die Statistischen Einheiten gemäß § 4 Z 1 und 2 die Merkmale
a) Kaufpreis;
b) Einlagezahl des Grundbuchs, Katastralgemeinde- und Grundstücksnummer;
c) Art des Grundstücks (Bebautes Grundstück, unbebautes Grundstück);
d) entgeltliche Transaktionsart;
e) Steuersatz;
f) Kaufvertragsdatum;
g) Grundstücksfläche in m 2 ;
h) Lageparameter (Ort, Postleitzahl, Straße, Hausnummer);
i) Widmung des Grundstücks (Bauland, Grünland/Freiland, andere Spezifizierungen)
2. über die Statistischen Einheiten gemäß § 4 Z 2 zusätzlich die Merkmale
a) Lageparameter (Stiege, Türnummer) der Wohnung;
b) Nutzungsart und Sektorenzuordnung nach ESVG 2010 (Sektoren Privater Haushalt, Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, Finanzielle Kapitalgesellschaften, Staat);
c) Gebäudefläche des Hauses in m 2 ;
d) Nutzfläche des Hauses oder der Wohnung in m 2 ;
e) Wohnungseigentum;
f) Information, ob Keller, Lager, PKW-Abstellplatz, Terrasse, Balkon, Garten bei einer Wohnung vorhanden ist und in welchem Geschoß sich eine Wohnung befindet;
g) Bauperiode, Anzahl der Wohneinheiten, Anzahl der Geschoße, Gebäudeeigentümertyp, Energiekennzahlen;
3. über die Statistischen Einheiten gemäß § 4 Z 3 der Verkaufspreis von Fertigteilhäusern.
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