BundesrechtVerordnungenErlassung einer Mustergeschäftsordnung für die Hauptversammlung§ 2

§ 2Sprachliche Gleichbehandlung

In Kraft seit 01. April 2019
Up-to-date

Soweit in der angeschlossenen Mustergeschäftsordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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