BundesrechtVerordnungenGeschäftsordnung der Begutachtungskommission für leitende Funktionen im Schuldienst1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen§ 3

§ 3 Verhandlungsführung

In Kraft seit 15. März 2019
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§ 3 Verhandlungsführung — Geschäftsordnung der Begutachtungskommission für leitende Funktionen im Schuldienst | GesetzeFinden.at