BundesrechtVerordnungenGeschäftsordnung der Begutachtungskommission für leitende Funktionen im Schuldienst2. Abschnitt AuswahlverfahrenErste Sitzung der Begutachtungskommission§ 13

§ 13 Aufbewahrung der Niederschriften

In Kraft seit 20. Oktober 2022
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